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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) foto-b, Stand: 07/2009


§ 1 VERTRAGSPARTNER, ANWENDUNGSBEREICH (1) Vertragspartner im Rahmen der folgenden AGB sind foto-b, Christian Bartz, Lange Str. 48, D-27804 Berne (im Folgenden: „foto-b“) und der Kunde. (2) Alle Lieferungen und Leistungen, die foto-b für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. (3) Abweichenden Regelungen wird widersprochen.

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS (1) Angebote im Internet stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, bei foto-b Leistungen und Waren zu beziehen. (2) Durch die Bestellung der Waren oder Leistungen per mündlichem oder schriftlichem Auftrag bzw. dem Ausfüllen und Absenden der Online-Formulare gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. foto-b ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Eine Bestätigung des Einganges der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar. (3) Sollte eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung Schreib- oder Druckfehler beinhalten oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen ist foto-b berechtigt die Erklärung wegen Irrtums anzufechten. Evtl. erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet. (4) foto-b ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Bestellbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Bestellbestätigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 PREISE (1) Alle genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, es sei denn, bei Angeboten an gewerbliche Kunden ist dies eindeutig anders dargestellt. (2) Für Verpackung, Versand und Transportversicherung werden die Kosten gesondert (Versandkosten) berechnet. Die Höhe der Versandkosten richtet sich nach Umfang und Art der Sendung und Bestimmungsort. (3) Für die Bestellung individueller Abzüge und Kunstdrucke erhebt foto-b eine Auftragspauschale, deren Höhe auf jedem Auftrag und auf der Webseite ausgewiesen ist. (4) Alle genannten Preise gelten nur zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bzw. der Bestellung. Mit der Aktualisierung der Webseiten, der Preislisten oder Angebote verlieren alle vorherigen Preise oder Angaben über Leistungen und Waren ihre Gültigkeit. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (1) Zahlungen erfolgen nur per Vorkasse oder gegen Barzahlung spätestens bei Abholung (nicht bei allen Aufträgen möglich). (2) Für umfangreichere Fotoarbeiten (z.B. Hochzeiten) können abweichende Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dabei gilt dann Folgendes: foto-b erhält vom Auftraggeber ein Honorar in vereinbarter Höhe. 50 % des Honorars sind fällig mit Vertragsunterzeichnung (die Leistung der Terminreservierung und Vorbereitung gilt als erbracht), die restlichen 50 % mit dem Anfertigen der Aufnahmen / Tag der Aufnahmen (die Leistung gilt als erbracht, wenn foto-b anwesend ist). Der Betrag pro Bild ist fällig mit der Anfertigung der Abzüge. Daneben können aufwändige Bearbeitungen gegen Stunden- oder Pauschalhonorar mit eigenen Fälligkeiten vereinbart werden. Es handelt sich bei einem solchen Auftrag um einen Dienstvertrag. foto-b schuldet die Bemühungen zu dem angestrebten Ziel zu gelangen, ohne dass das Ergebnis selbst vertragsbestimmend ist oder Einfluss auf die Vergütung hat. Das Honorar für die Tätigkeit wird auch dann geschuldet, wenn die Bilder dem Auftraggeber nicht gefallen, bzw. foto-b nicht in der Lage ist, bestimmte Bildideen umzusetzen (z.B. wegen Licht- oder Wetterverhältnissen, Störungen oder Vorschriften an Aufnahmeorten etc.). foto-b wird durch geeignete und angemessene Maßnahmen sicherstellen, dass Ausfälle von Technik nicht zum Abbruch / Ausfall der Aufnahmen oder Verlust der Bilder führen ohne dies vollkommen ausschließen zu können. (3) Ergänzend zu (1) und (2) können für Fotoarbeiten abweichende Zahlungsbedingungen (Kauf auf Rechnung) schriftlich vereinbart werden. (4) Bestellungen auf Rechnung sind stets sofort zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen erfolgen rein netto, ohne Skonti und ohne sonstige Abzüge.

§ 5 LIEFERBEDINGUNGEN (1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse. (2) Soweit der Kunde Vorkasse wählt, wird die Ware bei Vertragsannahme für den Kunden reserviert / angefertigt aber erst nach dem Eingang des Geldbetrages auf dem Konto von foto-b versandt. (3) Soweit der Kunde Vorkasse wählt und der Geldbetrag nicht binnen fünf Tagen auf dem Konto von foto-b gutgeschrieben ist, kann foto-b von dem Vertrag zurückzutreten. Soweit foto-b an dem Vertrag festhält, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung genannten Lieferfristen ab Zahlungseingang nicht mehr. (4) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Versandzeitpunkt ergeben sich aus dem elektronischen Katalog. (5) Die Lieferungen erfolgen stets solange der Vorrat reicht. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus von foto-b nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird foto-b dem Kunden anstatt des bestellten Produkts ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt anbieten, zu dessen Abnahme dieser nicht verpflichtet ist oder vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird foto-b den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. (6) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die foto-b nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, u. a.) wird der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. (7) Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale (§ 3 Abs. 2), deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.

§ 6 TRANSPORTSCHÄDEN Werden Produkte und Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, wird der Kunde gebeten diese bitte sofort beim Zulieferer zu reklamieren und mit foto-b Kontakt aufzunehmen. Der Kunde hilft hierbei bei der Durchsetzung der Ansprüche von foto-b gegen Frachtführer und Transportunternehmen.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT (1) Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von foto-b. (2) Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von foto-b nicht zulässig.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG (1) Die Ansprüche des Kunden gegen foto-b bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich nicht durch nachstehende Regelungen Abweichungen ergeben. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt derzeit zwei Jahre. (2) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen foto-b. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. (3) Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. (4) Ist der Kunde Unternehmer und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.

§ 9 REPARATURKOSTEN / KOSTENVORANSCHLÄGE (gilt nicht für Fotos) Werden Waren zur Reparatur an foto-b oder eine beauftragte Vertragswerkstatt gesandt und handelt es sich bei den Mängeln, Schäden oder sonstigen Veränderungen, bzw. Verschlechterungen der Ware nicht um Sachmängel, welche gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieansprüche gegen den Hersteller auslösen, sind die anfallenden notwendigen Entgelte für Kostenvoranschläge, Reparaturen und gleichartige Kosten vom Kunden an foto-b zu erstatten.

§ 10 HAFTUNG foto-b hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Es obliegt dem Kunden, für die Sicherung seiner Daten zu sorgen Soweit foto-b, aus Gründen, die foto-b zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen.

§ 11 SCHADEN / SCHADENERSATZ BEI FOTOAUFTRÄGEN (1) Ein möglicher Schaden und dessen Ersatz beschränken sich auf das vereinbarte Honorar. Eine Erstattung ideeller Werte ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn ein Fototermin schuldhaft durch eine der Parteien nicht angetreten oder abgebrochen wird. (2) Sollte durch einen technischen Defekt (z.B. der Speicherkarte, Filme) oder ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Brand oder Einbruch) das entstandene Bildmaterial vollständig oder teilweise verloren gehen, beschränkt sich die Ersatzleistung auf das vereinbarte Honorar, wenn dadurch gar keine Bilder geliefert werden können und max. 50 % wenn ein Teil der Bilder geliefert werden kann. (3) Eine Wiederholung der Aufnahmen (falls möglich) zu den gleichen Bedingungen, wie ursprünglich vereinbart, innerhalb von drei Monaten, kann abgesprochen werden. Kommt ein solcher Wiederholungstermin nicht zustande, dann erlöschen alle Ersatz- und Lieferansprüche aus diesem Vertrag bezogen auf den verlorenen Teil der Bilder. (4) Es gilt nicht als Schaden, wenn einzelne Situationen, Motive oder Szenen nicht fotografiert wurden oder die Bilder nicht gelungen sind.

§ 12 URHEBERRECHT BEI FOTOAUFTRÄGEN Die Urheberrechte verbleiben bei foto-b bzw. gehen mit der Entstehung der Bilder unmittelbar, ohne weiteres, umfassend und zeitlich unbeschränkt unwiderruflich auf foto-b über. foto-b ist zu einer zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung und Speicherung der Bilder berechtigt. Eigene Vervielfältigungen darf der Auftraggeber daher nur anfertigen (lassen), wenn hierfür die ausdrückliche Einwilligung von foto-b dazu vorliegt. Eine unerlaubte Vervielfältigung oder Kopie unserer Werke ist eine strafbare Handlung, die zur Anzeige gebracht wird. Es gilt als vereinbart, dass für jeden Verstoß gegen unsere Urheberrechte pro Einzelfall (Ausdruck oder Datei) das Fünffache des ausgewiesenen oder regelmäßig erhobenen Betrages, mindestens aber 150,00 €, als Schadenersatz an foto-b zu leisten ist. Bei einer Veröffentlichung ohne unser Einverständnis ist darüber hinaus der jeweils Vierfache Schadensersatz zu leisten.

§ 13 VERWENDUNG DER AUFNAHMEN DURCH foto-b Insofern der Auftraggeber nicht widerspricht, erhält foto-b das Recht, die entstandenen Aufnahmen, sowie alle Werke unter Verwendung dieser, für das öffentliche Auftreten von foto-b zu nutzen. Dieses Recht umfasst alle derzeit bekannten Medien, sowie zukünftige Medien, wenn diese in Ihrer Art und Funktion die Rolle bisheriger Medien übernehmen.

§ 14 AUFRECHNUNGSVERBOT (1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von foto-b aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. (2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von foto-b Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 15 DATENSCHUTZ Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetz (TMG). Im Übrigen wird auf die Hinweise zum Datenschutz (Seite 15) verwiesen.

§ 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Sollte eine Regelung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, ist der Rest des Vertrages davon nicht betroffen und an die Stelle der ungültigen Regelung tritt eine solche, die der entfallenden wirtschaftlich am nächsten kommt. Gerichtsstand unter Vollkaufleuten ist der Sitz von foto-b.